Gewerbemietvertrag
EINE FEHLENDE BEGLEICHUNG DER IM
GEWERBEMIETVERTRAG VORGESEHENEN NEBENKOSTEN
VERPFLICHTET DEN VERMIETER DIE DURCH DEN MIETER BEREITS
GELEISTETEN VORAUSZAHLUNGEN ZURÜCKZUERSTATTEN
Cass. 3e civ., 5 nov. 2014, n° 13-24.451, n° 1317 FS-P + B
Valérie Valeux
partner
Caroline Moulin
anwälte
Der oberste Französische Gerichtshof (Cour de cassation) hat soeben ein beinahe übersehenes Urteil gefällt, das jedoch weitreichende Konsequenzen hat. Das Gericht verurteilt den Vermieter im Falle der fehlenden Begleichung der im Mietvertrag vorgesehenen Nebenkosten die durch den Mieter bereits geleisteten Vorauszahlung zurückzuerstatten, da ihnen nunmehr der Rechtsgrund fehlt (sans cause).