Sachenrecht - Besitz
15. September 2015
ABSCHAFFUNG DER BESITZUSCHUTZKLAGEN
Gesetz Nr. 2015-177 vom 16..02.2015
Valérie Valeux
Partner
Caroline Moulin
Rechtsanwältin
Das Gesetz Nr. 2015-177 vom 16.02.2015 über die Modernisierung und Vereinfachung des Rechts und des Verfahrens im Bereich Justiz und Inneres hat die sog. Besitzschutzklagen im französischen Recht abgeschafft. Durch diese Reform wird die bisherige Rechtspraxis festgeschrieben, wonach bereits bislang die Besitzschutzklagen zugunsten der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur kaum zum Einsatz kamen.