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Weite Auslegung des Anwendungsbereichs einer Schiedsklausel


15 Juli 2017

EINE SCHIEDSKLAUSEL KANN AUF DELIKTISCHE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE ANWENDBAR SEIN

Cass. Civ. 1e 6.07.2016 n°15-19.521 F-PB


Jochen Bauerreis
Avocat & Rechtsanwalt
Partner

Caroline Laurent
Avocate

Abteilung : Internationales & deutsch-französisches Wirtschaftsrecht


Der französische Kassationsgerichtshof hat mit Urteil vom 16.07.2016 entschieden, dass die Anwendbarkeit einer Schiedsklausel, sprachlich allgemein gefasst ist und die Zuständigkeit des Sportschiedsgerichts für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien vorsieht, auf deliktische Schadensersatzansprüche nicht von vorneherein offensichtlich ausgeschlossen ist.

Dieses Urteil bestätigt die bisherige Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofes und führt zu einer Angleichung der Rechtsregeln, die für Schieds- bzw. Gerichtsstandklauseln gelten.