Weite Auslegung des Anwendungsbereichs einer Schiedsklausel
15 Juli 2017
EINE SCHIEDSKLAUSEL KANN AUF DELIKTISCHE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE ANWENDBAR SEIN
Cass. Civ. 1e 6.07.2016 n°15-19.521 F-PB
Jochen Bauerreis
Avocat & Rechtsanwalt
Partner
Caroline Laurent
Avocate
Abteilung : Internationales & deutsch-französisches Wirtschaftsrecht
Der französische Kassationsgerichtshof hat mit Urteil vom 16.07.2016 entschieden, dass die Anwendbarkeit einer Schiedsklausel, sprachlich allgemein gefasst ist und die Zuständigkeit des Sportschiedsgerichts für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien vorsieht, auf deliktische Schadensersatzansprüche nicht von vorneherein offensichtlich ausgeschlossen ist.
Dieses Urteil bestätigt die bisherige Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofes und führt zu einer Angleichung der Rechtsregeln, die für Schieds- bzw. Gerichtsstandklauseln gelten.